Kundinnen und Kunden von Fußpflegerinnen und Fußpflegern erhalten seit 1.1.2017 einen Kostenzuschuss von der NÖGKK
  • Seit 1.1.2017 erhalten Kundinnen und Kunden unter den nachfolgenden Bedingungen einen Kostenzuschuss in Höhe von einmalig max. € 60,- (exkl. MwSt.):

Bedingungen

  • eine ärztlichen Verordnung für das Anbringen einer Zehenspange sowie
  • die vom Fußpfleger bzw. von der Fußpflegerin ausgestellten saldierten Honorarnote

Die unter Bedingungen angeführten Unterlagen bitte an die NÖGKK, Leistungsabteilung, Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten schicken.

Kostenzuschuss für das Anbringen einer Zehenspange