Kundinnen und Kunden von Fußpflegerinnen und Fußpflegern erhalten seit 1.1.2017 einen Kostenzuschuss von der NÖGKK
- Seit 1.1.2017 erhalten Kundinnen und Kunden unter den nachfolgenden Bedingungen einen Kostenzuschuss in Höhe von einmalig max. € 60,- (exkl. MwSt.):
Bedingungen
- eine ärztlichen Verordnung für das Anbringen einer Zehenspange sowie
- die vom Fußpfleger bzw. von der Fußpflegerin ausgestellten saldierten Honorarnote
Die unter Bedingungen angeführten Unterlagen bitte an die NÖGKK, Leistungsabteilung, Kremser Landstraße 3, 3100 St. Pölten schicken.